Genehmigung
Die Genehmigungsplanung, auch Eingabeplanung genannt, ist ein Teil der Bauplanung zur Erstellung von Bauwerken. Sie beinhaltet alle Arbeiten mit dem Ziel der Erteilung einer Baugenehmigung.
Ein derartiger Bauantrag - für ein Bauvorhaben - besteht (in Deutschland) meist aus folgenden Teilen:
- Eingabeplan mit Darstellung des Entwurfes in Grundrissen, Ansichten und Schnitten
im Maßstab 1:100 - Bauantragsformular
- Baubeschreibung
- statistischer Erhebungsbogen
- Wärmeschutznachweis (durch Architekt oder Fachplaner zu erstellen)
- Flächen- und Kubatur-Berechnungen
- Standsicherheitsnachweis (Statiker)
- amtlicher Lageplan, meist im Maßstab 1:500 oder 1:1000
- ggf. weiteren notwendigen Nachweisen und Angaben, die zur Erteilung der Genehmigung von der Baurechtsbehörde gefordert werden können
Genehmigungsplanungen dürfen in Deutschland, Österreich und vielen anderen Ländern nur von Bauvorlageberechtigten angefertigt werden. Dies sind wie in der jeweiligen Bauordnung definiert üblicherweise Architekten oder Bauingenieure. In einzelnen Ländern sind weitere bautechnisch qualifizierte Fachkräfte vorlageberechtigt. Die Genehmigungsplanung dient als Grundlage für die Ausführungsplanung.
Grundlage für die Genehmigungsplanung ist ein vorhandener Entwurf. In § 15 der deutschen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure gilt die Genehmigungsplanung als Leistungsphase 4.
Der Leistungsumfang der Eingabeplanung nach der verbindlichen HOAI umfaßt die zusätzlich notwendigen Nachweise wie Standsicherheits- Brandschutz- und Wärmeschutzausweis nicht. Diese sind separate Leistungen. Sie werden zumeist auch von spezialisierten Fachplanern erbracht, im Einzelfall aber auch vom Architekten


